Die Podologie umfasst den gesamten Bereich der medizinische Fußpflege. Podologen unterstehen der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung und deren Gesundheitsverordnung. Als Gesundheitsfachpersonen benötigen Podologen für die Berufsausübung eine Bewilligung des jeweiligen kantonalen Gesundheitsamtes.
Die Podologie entwickelt sich mit der Medizin und erfolgt oft in einer Zusammenarbeit mit Ärzten. Die podologische Tätigkeit nimmt eine wichtige Stellung in der Erhaltung der Volksgesundheit wahr.
Podologen behandeln nicht nur "Härtefälle" sondern auch alle Personen, die sich Ihre Füße professionell pflegen resp. behandeln und sich von einer qualifizierten Fachperson beraten lassen wollen. Oftmals auch "nur" um präventiv Fußprobleme vorzubeugen.
Unsere Behandlungen haben auch immer den schönen Nebeneffekt, dass Ihre Füße einfach rundum gepflegt erscheinen.
Podologen sind der Gesundheitsverordnung unterstellte Gesundheitsfachpersonen und arbeiten mit verschiedenen Instrumente, insbesonders mit der Skalpelltechnik. Podologen dürfen sowohl die dekorativen als auch die medizinischen Arbeiten an Ihren Füßen ausführen. Podologen absolvieren eine Ausbildungzeit von 3-7 Jahren, je nach Ausbildungsgrad.
Fußpfleger/ Pediküren dürfen nur rein dekorative Arbeiten an Ihren Füßen ausführen. Was heißt das genau? Fußpfleger dürfen keine Hornhaut, Hühneraugen oder eingewachsene Nägel behandeln sondern lediglich im kosmetische Bereich arbeiten.